Bei BMW-Fahrzeugen treten häufig Probleme mit dem FRM (Footwell Module / Fußraummodul) auf. Typische Symptome sind Ausfälle von Blinkern, Scheinwerfern, Fensterhebern oder Innenbeleuchtung.
Diese Störungen entstehen meist durch eine instabile Stromversorgung oder fehlerhafte Masseverbindungen, können jedoch auch andere Ursachen haben – bis hin zum vollständigen Ausfall des Steuergeräts.
In vielen Fällen reagiert ein defektes FRM-Modul nicht mehr auf die Diagnose, was eine normale Fehlersuche unmöglich macht. Auch beschädigte Kabel oder interne Speicherfehler (EEPROM) sind häufige Ursachen.
Unsere Lösung
Wir prüfen und programmieren Ihr FRM-Modul neu, wobei die vollständige Fahrzeugkonfiguration (VIN, Codierung, Ausstattung) erhalten bleibt.
In rund 90 % der Fälle kann das Modul auf diese Weise wiederhergestellt werden, ohne dass ein Austausch erforderlich ist.
Sollte eine Wiederherstellung nicht möglich sein, informieren wir Sie vorab und besprechen gemeinsam das weitere Vorgehen (z. B. Austausch oder Ersatzgerät).
Technischer Hinweis
Nicht alle FRM-Module lassen sich über die Diagnoseschnittstelle reparieren.
In einigen Fällen ist es erforderlich, das Steuergerät zu öffnen und direkt am Prozessor zu arbeiten.
Hierbei wird – falls vorhanden – der Schutzaufkleber entfernt, um den Zugriff auf die Elektronik zu ermöglichen.
Vorteile unserer Reparatur
Erhalt der Fahrzeugkonfiguration (keine Neucodierung erforderlich)
Keine Programmierkenntnisse beim Wiedereinbau nötig
Deutlich kostengünstiger als ein Neuteil
Fachgerechte Diagnose und Dokumentation
• PDC-Steuergerät (z. B. im Kofferraum/Hinten, je nach Modell)
• Anzeigeeinheit / Radio oder Kombiinstrument (für optische Anzeige)
• Summer / Warntongeber
• PDC-Schalter (Ein/Aus)
• Verkabelung und Steckverbindungen
• Beschädigte Steckverbindungen oder Kabelstrang (Stoßfänger abgefallen, Reparaturarbeiten)
• Defekter PDC-Steuergerät
• System ausgeschaltet (Schalter, F-Taste)
• Steuergerät nicht korrekt codiert/angelernt nach Tausch (z. B. nach Stoßfänger-Tausch)
• Fehlfunktion durch Software/Fehlercodes (Kommunikationsfehler auf CAN)
Die Wegfahrsperre muss manchmal deaktiviert werden, wenn:
• die Kommunikation zwischen Fahrzeug und Wegfahrsperre oder Schlüssel gestört ist (z. B. defekter Transponder, defektes Lesegerät),
• ein altes Steuergerät defekt ist und nicht mehr ausgelesen oder programmiert werden kann,
• oder ein neues Steuergerät eingebaut wird, das nicht auf die vorhandene Wegfahrsperre angelernt werden kann.
In solchen Fällen kann „IMMO off“ helfen, das Fahrzeug überhaupt wieder startfähig zu machen.
• Das Verfahren hilft nicht, wenn das Steuergerät elektrisch oder mechanisch defekt ist (z. B. keine Stromversorgung, Wasser- oder Platinen¬schaden).
• Vor der Deaktivierung sollte überprüft werden, ob das Steuergerät mit Spannung versorgt wird und tatsächlich einen Wegfahrsperrenfehler meldet.
• In vielen Fällen muss das Steuergerät geöffnet werden, um direkt am Prozessor oder an Speicherchips (EEPROM/Flash) zu arbeiten.
Dafür muss oft eine Schutzfolie oder Vergussmasse entfernt werden.
Die Deaktivierung der Wegfahrsperre ist in Deutschland und der EU nur für Diagnose-, Reparatur- oder Motorsportzwecke erlaubt.
Im normalen Straßenverkehr ist das Abschalten der Wegfahrsperre unzulässig, da sie ein Diebstahlschutzsystem ist. Eine solche Änderung kann außerdem den Versicherungsschutz beeinträchtigen.







